Prof. Dr. Felix Herzog, Jahrgang 1959, ist Hochschullehrer am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bremen. Seine Lehre umfasst das gesamte Gebiet des Strafrechts, aber auch die Rechtsphilosophie. Eines der Hauptforschungsgebiete Herzogs ist die so genannte Geldwäsche.

Felix Herzog, der von 1977 bis 1982 in Frankfurt a.M. studierte, war an der dortigen juristischen Fakultät mehrere Jahre Assistent am Lehrstuhl für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafverfahrensrecht (Prof. Dr. Winfried Hassemer). 1986 erfolgte seine Promotion zum Dr. iur. mit dem Thema „Prävention des Unrechts oder Manifestation des Rechts. Bausteine zur Überwindung des heteronom-präventiven Denkens in der Strafrechtstheorie der Moderne.“ 1991 folgte seine Habilitation mit der Arbeit „Gesellschaftliche Unsicherheit und strafrechtliche Daseinsvorsorge. Studien zur Vorverlegung des Strafrechtsschutzes in den Gefährdungsbereich.“ Ein Jahr später erhielt Herzog die Berufung als Professor an die rechtswissenschaftliche Fakultät der Humboldt-Universität Berlin. Dort war er über ein Jahrzehnt Mitglied der Ethik-Kommiaaion des Universitätsklinikums Charite und Vertrauensdozent der Studienstiftung des Deutschen Volkes.
Im Jahre 2005 folgte Herzog dem Ruf an die Universität Bremen, wo er neben seinen strafrechlichen Lehrgebieten in den Jahren 2009 bis 2011 als Dekan des Fachbereichs tätig war.

Felix Herzog ist Gründer des Bremer Forschungscenters Geldwäschekriminalität und Mitglied des Zentrums Philosophische Grundlagen der Wissenschaft (ZPhGW) sowie der Bremen International Graduate School of Social Sciences (BIGSSS). Herzog ist Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Publikationen und wiederholt als Berater und Sachverständiger tätig geworden, u.a. für den  Rechts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.

 
 

Prof. Dr. Felix Herzog

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